Umfang der Mediations-Ausbildung
Gesamtdauer min. 3 Semester |
Verlängerung kostenlos möglich! |
16 Wochenendmodule in Wien |
jeweils Samstag & Sonntag |
Preis der Mediations-Ausbildung
3 Semester á € 1.700,00 |
Gesamtpreis: € 5.100,00 |
Ratenzahlung möglich! |
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+43 (0)1 997 19 19 |
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Informationen zum Beruf "Mediator/in"
Mediation in Zivilrechtssachen ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung. Der Abschluß der zertifizierten Ausbildung ermöglicht die Eintragung in die Mediationsliste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren geht es in einem Mediationsprozess nicht darum, die oder den „Schuldigen“ zu finden oder recht zu behalten. Mit Hilfe von MediatorInnen - den neutralen, allparteilichen und verschwiegenen BegleiterInnen des Konfliktlösungsprozesses - erfahren die Beteiligten, dass faire, eigenständig gefundene Lösungen möglich sind.
Mediation kann generell jede/r ausüben, doch ist Österreich ein Vorreiter in der gesetzlichen Verankerung von Mediation. Das Justizministerium führt eine öffentlich zugängliche Liste, in der MediatorInnen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, aufgenommen werden. Diese dürfen dann Mediationen in Zivilrechtssachen durchführen. Mediation wird in immer mehr Feldern genutzt und in immer mehr Gesetzen als Konfliktlösungsmöglichkeit ausdrücklich verankert.
Mediation
- ermöglicht Konflikte in gegenseitigem Respekt zu bearbeiten;
- beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit;
- hilft, ausgewogene und praktikable Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten lebbar und umsetzbar sind;
- erspart den Betroffenen zermürbende Auseinandersetzungen, lange Gerichtsverfahren und hohe Kosten;
- ermöglicht, neue Sichtweisen zu entwickeln, um zukünftigen Auseinandersetzungen besser begegnen zu können.
MediatorInnen
- werten und urteilen nicht;
- treffen nicht die Entscheidungen, sondern
- sind für den Prozess der Mediation verantwortlich und sorgen dafür, dass die begonnenen Gespräche in Gang bleiben und in einer Atmosphäre des wechselseitigen Respekt ablaufen;
- leiten die Konfliktparteien an, IHRE Lösungen selbst zu erarbeiten;
- achten darauf, ein eventuell vorhandenes Machtungleichgewicht auszugleichen;
- machen darauf aufmerksam, wenn die erwogenen Vereinbarungen gegen gesetzliche Bestimmung verstossen.
Mediationsgespräche sind vertraulich. MediatorInnen, die in der Liste des Justizministeriums eingetragen sind (eingetragene MediatorInnen), dürfen auch bei Gericht über den Inhalt der Mediation keine Auskunft geben.
Umfang der Mediations-Ausbildung
Ausbildungsbereich | Modulbezeihnung | Kennzeichen |
---|---|---|
Aufnahmephase | Aufnahmegespräche | 2 x 2 Std. |
Gruppenselbsterfahrung 1.x | GSE 1.X | |
Basisausbildung | Systemisches Denken und Handeln | M1 |
Kommunikation 1 | GL1 | |
Kommunikation 2 | GL2 | |
Grundzüge psychosozialer Beratung | GL3 | |
Krisen in Beratungssituationen | KI1 | |
Ethik | Ethik | |
Wirtschaft (BWL) | BWL | |
Aufbauausbildung Teil 1(Pflichtmodule) | Grundzüge der Mediation 1 | MED1 |
Grundzüge der Mediation 2 | MED2 | |
Recht in der Mediation 1 - Zivilrecht | JUSMED1 | |
Recht in der Mediation 2 - Mediationsrecht | JUSMED2 | |
Konfliktanalysen | M15 | |
Aufbauausbildung Teil 2 (4 Wahlmodule) | Mediation - Metathernbrücke | MED6 |
Hypnosystemische Ansätze in der Mediation | MED7 | |
Wirtschaftsmediation 1 | MED8 | |
Wirtschaftsmediation 2 | MED9 | |
Familienmediation 1 | MED10 | |
Familienmediation 2 | MED11 | |
Gruppenmediation | MED12 | |
wechselnde Spezialseminare |
Rechtliche Grundlagen & Anwendungsfelder
Mediation kann generell jeder ausüben, doch ist Österreich ein Vorreiter in der gesetzlichen Verankerung von Mediation. Das Justizministerium führt eine öffentlich zugängliche Liste, in der MediatorInnen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, aufgenommen werden. Diese dürfen dann Mediationen in Zivilrechtssachen durchführen. Mediation wird in immer mehr Feldern genutzt und in immer mehr Gesetzen als Konfliktlösungsmöglichkeit ausdrücklich verankert.
Wenn wir von KEPOS über Mediatoren oder Mediatorinnen sprechen, meinen wir damit Personen, die in der Liste des Justizministeriums als MediatorInnen in Zivilrechtssachen (Mediatorenliste) eingetragen sind.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Zivilrechtsmediatorengesetz regelt Ausbildungen und Zugangsvoraussetzungen für MediatorInnen in Zivilrechtssachen:
Ein/e Mediator/in in Zivilrechtssachen kann werden, wer:
- das 28. Lebensjahr vollendet hat,
- fachlich qualifiziert ist, (Abschluss der Ausbildung)
- vertrauenswürdig ist (Auszug aus dem Strafregister) und
- eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.*
*Wir emfehlen die Gruppenhaftplichtversicherung über den ÖBM abzuschliessen.