Jetzt noch zu deutlich besseren Bedingungen in die Ausbildung starten!
Seit September 2024 gilt für die Ausbildung in Lebens- und Sozialberatung eine neue Ausbildungsverordnung, die die Ausbildung deutlich verlängert und verteuert, ohne sie inhaltlich wesentlich zu verbesseren. Bis zum 20.September 2024 war es für jedermann gesetzlich möglich, noch in eine Ausbildung nach der alten Ausbildungsverordnung einzutreten. Diese Übergangsbestimmung (§5 Zi.3) gilt für folgende Berufsgruppen NICHT:
- Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung oder Akademie für Sozialarbeit oder eine vergleichbare Studienrichtung
- Pädagogische, Berufspädagogische oder Religionspädagogische Akademie
- Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Bildungsanstalt für Kindergärtner/innen) oder Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Bildungsanstalt für Erzieher/innen)
- Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, BGBl. I Nr. 108/1997, oder human- oder sozialwissenschaftliche Studienrichtungen einschließlich Rechtswissenschaft, Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Soziologie, Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Theologie
- der postgraduellen Ausbildungen zum klinischen Psychologen, zum Gesundheitspsychologen oder zum Psychotherapeuten
- Fachhochschul-Studiengang aus dem Bereich “Sozialarbeit”
- psychotherapeutisches Propädeutikum gemäß dem Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990
Absolventen dieser Ausbildungen können weiterhin die fehlenden Stunden nach der alten Ausbildungsverordnung (2003) erbringen.
Umfang der LSB-Ausbildung
Gesamtdauer 5 Semester |
29 Wochenendmodule in Wien |
jeweils Samstag & Sonntag
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Preis der LSB-Ausbildung
5 Semester á € 1.700,00 |
Gesamtpreis: € 8.500,00 |
Ratenzahlung möglich! |
Fragen Sie uns nach Förderungen!
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Starten Sie jetzt!
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+43 (0)1 997 19 19 |
administration(@)kepos.at |
Informationen zum Beruf "Lebens- und Sozialberatung"
Die Lebens- und Sozialberatung (LSB) ist in Österreich ein Gewerbe. Das bedeutet, es ist in der Wirtschaftskammer organisiert und unterliegt gewissen Zugangskriterien, die gesetzlich geregelt sind. Im Wesentlichen sind alle Beratungsleistungen für Privatpersonen im psychosozialen Bereich damit abgedeckt. Das betrifft insbesondere die Tätigkeit des "Coaching".
Im Gegensatz zur Psychotherapie geht es dabei nicht um die Heilung von Krankheiten, sondern darum, diese gar nicht erst entstehen zu lassen, sowie Hilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen zu bieten. Alle Arten der Persönlichkeitsentwicklung gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberatung. Eine Ausbildung dauert laut Gesetz 5 Semester und umfasst neben Grundlagen der Beratung, die Bereiche Methodik, Krisenintervention, Recht, Wirtschaft und Ethik. Darüber hinaus werden umfangreiche Selbsterfahrung und Supervision gefordert. Für den Erwerb des Gewerbescheins ist zusätzlich zur Ausbildung auch ein Praktikum nötig.
Die Ausbildung in der Lebens- und Sozialberatung ist eine Berufsausbildung. Es ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung zuzuführen. Sie unterstützt und berät Einzelne, Paare, Familien, Teams und Gruppen beim Erarbeiten von Lösungen zur Erreichung von positiven Veränderungen, berät, betreut und begleitet diese Personengruppen in Entscheidungs- und Problemsituationen.
Beratungsfelder sind:
• Persönlichkeitsberatung
• Kommunikationsberatung
• Konfliktberatung, Mediation
• Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung
• Scheidungsmediation
• Erziehungsberatung
• Berufsberatung, Karriereberatung, Mobbingberatung, Coaching
• Sexualberatung
• Sozialberatung, Gruppenberatung, Supervision
• Krisenintervention, Bewältigung von Krisen
Die Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich gesetzlich im BGBL. II Nr. 140/2003 in der 140. Verordnung: Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung geregelt. Man spricht von einem gebunden Gewerbe, das einen Befähigungsnachweis voraussetzt. Ausbildungen sind daher von der Wirtschaftskammer zuzulassen.
KEPOS bietet einen von der Wirtschaftskammer zertifizierten Lehrgang, der natürlich allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, an. Darüber hinaus hat unser Institut aber eine Reihe von Vorteilen:
• Modulares Ausbildungssystem, um Spezialsierungen zu ermöglichen
• Integrierte Zusatzausbildungen
• Minimaler Aufwand für Zusatzausbildungen (Mediation, NLP, Coaching und Training)
• Transparentes Preissystem
• Vergünstigte Spezialseminare
• Mentoringprogramm, um beste Betreuung sicherzustellen
• Vortragende sind nicht nur inhaltlich qualifiziert, sondern auch als TrainerInnen
• Unterstützung bei der Praxis
Umfang der LSB-Ausbildung
Ausbildungsbereich | Module | Stunden |
---|---|---|
Einführung in die Lebens- und Sozialberatung | 1 | 20 |
Grundlagen | 3 | 68 |
Methodik | 12 | 240 |
Krisenintervention | 4 | 80 |
Gruppenselbsterfahrung | 6 | 120 |
Ethik | 1 | 24 |
Wirtschaft (BWL) | 1 | 16 |
Recht | 1 | 16 |
Einzelselbsterfahrung | 30 | |
Praxisstunden (siehe Beschreibung auf dieser Seite) | 750 | |
davon Supervision (mindestens) | 100 | |
davon eigene Beratungsstunden (mindestens) | 100 |
Die gesetzliche Mindestdauer einer LSB-Ausbildung beträgt 5 Semester. Insgesamt sind mindestens 29 Module zu absolvieren. Ein Modul ist ein Wochenendseminar jeweils Samstag und Sonntag. Alle Module werden regelmäßig angeboten. Alle Module finden in Seminarräumen in Wien statt. Sie können sich Ihre Ausbildung also sehr flexibel nach Interessensgebieten und zeitlichen Möglichkeiten zusammenstellen.
Regeln für die LSB-Praxis
Für die Praxis gilt folgende Regelung lt. Gesetz:
§ 2. (1) Die fachliche Tätigkeit im Gesamtausmaß von 750 Stunden hat jedenfalls zu umfassen:
1. mindestens 100 protokollierte Beratungseinheiten (darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen) und
2. mindestens 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten.
(2) Unbeschadet der Erfordernisse gemäß Abs. 1 sind folgende Tätigkeiten bis zu dem allenfalls angegebenen Höchstmaß auf eine fachliche Tätigkeit voll anzurechnen:
1. fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen im Ausmaß von höchstens 200 Stunden und
2. Teilnahme an Gruppen beruflich einschlägig tätiger Personen ("Peergroups" zur Prozessreflexion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen) im Ausmaß von höchstens 100 Stunden und
3. Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren im Ausmaß von höchstens 150 Stunden und
4. Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten im Ausmaß von höchstens 150 Stunden.
(3) Ein im Rahmen eines vom Bewerber abgeschlossenen Ausbildungsganges gemäß § 1 Z 2 absolviertes Praktikum ist auf eine fachliche Tätigkeit insoweit anzurechnen, als der Ausbildungsinhalt des genannten praktischen Teils/Praktikums beratungsspezifisch ist und den Abs. 1 und 2 entspricht.
(4) In den Bestätigungen über die fachliche Tätigkeit müssen die einzelnen Bestandteile, aus denen sich die fachliche Tätigkeit zusammensetzt, im Einzelnen ausgewiesen sein. Für jeden Bestandteil muss die genaue Stundenanzahl angegeben und in einer Gesamtaufstellung zusammengefasst sein. Eine Beratungseinheit und eine Supervisionseinheit gelten jeweils als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere TeilnehmerInnen bei der Suche und der Durchführung der nötigen Praxis!