Mediation in Zivilrechtssachen

JustizlogoMediation (Definition laut ÖBM) ist ein mehrstufiges, strukturiertes Konfliktregelungsverfahren. Mediation ist überall anwendbar, wo zwei oder mehrere Personen für ihre Konflikte eine eigenständig getroffene, für alle Beteiligten tragbare Lösung entwickeln wollen. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren geht es in einem Mediationsprozess nicht darum, die oder den „Schuldigen“ zu finden oder recht zu behalten. Mit Hilfe von MediatorInnen - den neutralen, allparteilichen und verschwiegenen BegleiterInnen des Konfliktlösungsprozesses - erfahren die Beteiligten, dass faire, eigenständig gefundene Lösungen möglich sind.

 

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Umfang der Mediations-Ausbildung

Gesamtdauer min. 3 Semester
Verlängerung kostenlos möglich!
16 Wochenendmodule in Wien
jeweils Samstag & Sonntag

Preis der Mediations-Ausbildung

3 Semester á € 1.700,00
Gesamtpreis: € 5.100,00
Ratenzahlung möglich!
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administration(@)kepos.at

Informationen zum Beruf "Mediator/in"

Mediation in Zivilrechtssachen ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung. Der Abschluß der zertifizierten Ausbildung ermöglicht die Eintragung in die Mediationsliste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren geht es in einem Mediationsprozess nicht darum, die oder den „Schuldigen“ zu finden oder recht zu behalten. Mit Hilfe von MediatorInnen - den neutralen, allparteilichen und verschwiegenen BegleiterInnen des Konfliktlösungsprozesses - erfahren die Beteiligten, dass faire, eigenständig gefundene Lösungen möglich sind.

Mediation kann generell jede/r ausüben, doch ist Österreich ein Vorreiter in der gesetzlichen Verankerung von Mediation. Das Justizministerium führt eine öffentlich zugängliche Liste, in der MediatorInnen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, aufgenommen werden. Diese dürfen dann Mediationen in Zivilrechtssachen durchführen. Mediation wird in immer mehr Feldern genutzt und in immer mehr Gesetzen als Konfliktlösungsmöglichkeit ausdrücklich verankert.

Mediation

  • ermöglicht Konflikte in gegenseitigem Respekt zu bearbeiten;
  • beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit;
  • hilft, ausgewogene und praktikable Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten lebbar und umsetzbar sind;
  • erspart den Betroffenen zermürbende Auseinandersetzungen, lange Gerichtsverfahren und hohe Kosten;
  • ermöglicht, neue Sichtweisen zu entwickeln, um zukünftigen Auseinandersetzungen besser begegnen zu können.

 MediatorInnen

  • werten und urteilen nicht;
  • treffen nicht die Entscheidungen, sondern
  • sind für den Prozess der Mediation verantwortlich und sorgen dafür, dass die begonnenen Gespräche in Gang bleiben und in einer Atmosphäre des wechselseitigen Respekt ablaufen;
  • leiten die Konfliktparteien an, IHRE Lösungen selbst zu erarbeiten;
  • achten darauf, ein eventuell vorhandenes Machtungleichgewicht auszugleichen;
  • machen darauf aufmerksam, wenn die erwogenen Vereinbarungen gegen gesetzliche Bestimmung verstossen.

Mediationsgespräche sind vertraulich.  MediatorInnen, die in der Liste des Justizministeriums eingetragen sind (eingetragene MediatorInnen), dürfen auch bei Gericht über den Inhalt der Mediation keine Auskunft geben.

Umfang der Mediations-Ausbildung

Die Ausbildung umfasst bei KEPOS mindestens 16 Wochenendmodule in folgenden Bereichen:
Ausbildungsbereich

Modulbezeihnung

Kennzeichen

Aufnahmephase

Aufnahmegespräche

2 x 2 Std.

Gruppenselbsterfahrung 1.x

GSE 1.X

Basisausbildung

Systemisches Denken und Handeln

M1

Kommunikation 1

GL1

Kommunikation 2

GL2

Grundzüge psychosozialer Beratung

GL3

Krisen in Beratungssituationen

KI1

Ethik

Ethik

Wirtschaft (BWL)

BWL

Aufbauausbildung Teil 1(Pflichtmodule)

Grundzüge der Mediation 1

MED1

Grundzüge der Mediation 2

MED2

Recht in der Mediation 1 - Zivilrecht

JUSMED1

Recht in der Mediation 2 - Mediationsrecht

JUSMED2

Konfliktanalysen

M15

Aufbauausbildung Teil 2 (4 Wahlmodule)

Mediation - Metathernbrücke

MED6

Hypnosystemische Ansätze in der Mediation

MED7

Wirtschaftsmediation 1

MED8

Wirtschaftsmediation 2

MED9

Familienmediation 1

MED10

Familienmediation 2

MED11

Gruppenmediation

MED12

wechselnde Spezialseminare

Insgesamt sind mindestens 16 Seminare zu belegen. Es werden allerdings nicht alle Seminare jedes Semester angeboten. Beachten sie die Möglichkeit die Mediationsausbildung mit anderen Lehrgängen zu kombinieren.
 
Für eine Reihe von Berufsgruppen sind verkürzte Ausbildungen möglich. Dazu zählen RechtsanwältInnen, NotarInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und JuristInnen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; HochschullehrerInnen aus einem juristischen Fach; WirtschaftstreuhänderInnen, UnternehmensberaterInnen und ZiviltechnikerInnen, jeweils ab Berufsprüfung; HochschullehrerInnen aus einem einschlägigen (wirtschaftlichem) Fach; PsychotherapeutInnen, klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und SozialberaterInnen, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis